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Neue BEV und PHEV Prämie 2026, das Wichtigste im Überblick

Ab dem 01.01.2026 fördert der Bund private Käufer und Leasingnehmer von Elektroautos und bestimmten Plug-in-Hybriden erneut. Entscheidend ist die Neuzulassung ab 2026, der Antrag soll online möglich sein und kann voraussichtlich ab Mai 2026 gestellt werden. Die Förderung ist sozial gestaffelt und liegt je nach Einkommen und Kindern zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Für reine Elektroautos startet die Basisförderung bei 3.000 Euro, bei Plug-in-Hybriden bei 1.500 Euro. Plug-in-Hybride sind nur förderfähig, wenn sie bis zum 30.06.2027 entweder mindestens 80 km elektrische Reichweite bieten oder höchstens 60 g CO2 pro km ausstoßen. Außerdem gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung.


Fragen und Antworten zur Förderung


Frage: Wer kann die neue Prämie 2026 beantragen?
Antwort: Die Förderung richtet sich an Privatpersonen. Maßgeblich ist, dass das Fahrzeug privat genutzt wird und die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt. Für Unternehmen gelten in der Regel andere Programme oder Rahmenbedingungen.
Frage: Ab wann gilt die Förderung und was zählt, Bestellung oder Zulassung?
Antwort: Entscheidend ist die Neuzulassung ab dem 01.01.2026. Eine frühere Bestellung oder ein früherer Kaufvertrag reicht allein nicht aus, wenn die Zulassung noch in 2025 liegt. Für die Förderung zählt der Zeitpunkt der Erstzulassung.
Frage: Ab wann kann ich den Antrag stellen?
Antwort: Der Antrag soll online möglich sein und voraussichtlich ab Mai 2026 starten. Nach aktuellem Stand ist eine rückwirkende Beantragung für Zulassungen ab dem 01.01.2026 vorgesehen.
Frage: Wie hoch ist die Förderung?
Antwort: Je nach Antriebsart, Haushaltseinkommen und Kindern liegt die Prämie voraussichtlich zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Reine Elektroautos erhalten eine höhere Basisförderung als Plug-in-Hybride, zusätzlich können Kinderbonus und soziale Staffelung die Förderung erhöhen.
Frage: Welche Einkommensgrenzen gelten?
Antwort: Grundlage ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Bis 80.000 Euro ist grundsätzlich eine Förderung möglich. Bei Kindern kann sich die Grenze pro Kind erhöhen, üblicherweise bis zu zwei Kinder. Die genaue Berechnung und die notwendigen Nachweise sind in der Förderrichtlinie festgelegt.
Frage: Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Antwort: Förderfähig sind reine Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride. Bei Plug-in-Hybriden gelten zusätzliche technische Anforderungen, damit die Förderung gezielt Fahrzeuge mit hoher elektrischer Nutzung unterstützt.
Frage: Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Antwort: Förderfähig sind reine Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride. Bei Plug-in-Hybriden gelten zusätzliche technische Anforderungen, damit die Förderung gezielt Fahrzeuge mit hoher elektrischer Nutzung unterstützt.
Frage: Welche Regeln gelten speziell für Plug-in-Hybride?
Antwort: Bis zum 30.06.2027 muss ein Plug-in-Hybrid entweder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen oder höchstens 60 g CO2 pro km ausstoßen. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann eine Förderung möglich sein.
Frage: Gilt die Förderung auch für Leasing?
Antwort: Ja, die Förderung ist auch für Leasing vorgesehen, sofern die Vorgaben erfüllt sind. Wichtig ist, dass die Mindesthaltedauer eingehalten wird und der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt. Details zur Ausgestaltung bei Leasing regelt die Förderrichtlinie.
Frage: Gibt es eine Mindesthaltedauer?
Antwort: Ja, vorgesehen sind 36 Monate Mindesthaltedauer ab Erstzulassung. Das bedeutet, das Fahrzeug darf in dieser Zeit nicht vorzeitig verkauft oder abgemeldet werden, sonst kann die Förderung ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Frage: Welche Unterlagen brauche ich typischerweise für den Antrag?
Antwort: Üblich sind Nachweise zur Zulassung, zur Person des Antragstellers und zur Förderungsvoraussetzung, bei sozialer Staffelung zudem Einkommensnachweise und bei Kinderbonus entsprechende Nachweise. Welche Dokumente genau erforderlich sind, steht im Antragsportal* und in der finalen Förderrichtlinie.

* Das Online-Portal wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet, wo dann die Anträge digital gestellt werden können.
Frage: Was passiert, wenn der Fördertopf ausgeschöpft ist?
Antwort: Das Programm hat ein Gesamtbudget. Wenn die Mittel aufgebraucht sind, kann die Förderung begrenzt oder gestoppt werden. Wer frühzeitig nach Zulassung beantragt, reduziert das Risiko, dass das Budget bereits ausgeschöpft ist.
Frage: Kann ich die Prämie mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinieren?
Antwort: Preisnachlässe des Herstellers oder Autohauses können in der Regel zusätzlich möglich sein. Ob und wie die staatliche Prämie mit anderen öffentlichen Förderungen kombinierbar ist, hängt von der Förderrichtlinie ab. Das sollte vor Antragstellung geprüft werden.
Frage: Wo finde ich die offiziellen Details und den Antrag?
Antwort: Die verbindlichen Informationen stehen auf den offiziellen Seiten des Bundes* und im Antragsportal**. Wir verlinken diese Quellen auf der Seite und unterstützen Sie beim Fördercheck für Ihr Wunschmodell.

* Link zur Seite mit Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung vom BMUKN
Link zur Pressemitteilung "Neues E-Auto-Förderprogramm mit sozialer Staffelung" vom BMUKN

** Das Online-Portal wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet, wo dann die Anträge digital gestellt werden können.
Frage: Lohnt sich für mich BEV oder PHEV im Rahmen der Förderung eher?
Antwort: Wenn Sie häufig zuhause oder am Arbeitsplatz laden können und viele Kilometer elektrisch fahren, ist ein BEV meist die konsequentere Lösung und bekommt in der Regel die höhere Basisförderung. Ein PHEV kann passen, wenn Sie regelmäßig elektrisch fahren, aber für einzelne Langstrecken die Flexibilität eines Verbrenners wünschen. Wichtig ist, dass der PHEV die technischen Vorgaben erfüllt.
Frage: Wie schnell bekomme ich die Förderung ausgezahlt?
Antwort: Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Online Beantragung und Prüfung durch die zuständige Stelle. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und den eingereichten Unterlagen ab und wird im Antragsportal* beschrieben.

* Das Online-Portal wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet, wo dann die Anträge digital gestellt werden können.
Frage: Was bedeutet zu versteuerndes Haushaltseinkommen in der Praxis?
Antwort: Das ist nicht Ihr Bruttoeinkommen, sondern der Wert aus dem Steuerbescheid nach Abzügen und Freibeträgen. Für die Förderung zählt in der Regel der offizielle Nachweis aus dem Steuerverfahren. Welche Jahre herangezogen werden, legt die Förderrichtlinie fest.
Frage: Wenn ich zwei Kinder habe, bekomme ich automatisch die maximale Prämie?
Antwort: Nicht automatisch. Kinder erhöhen die Förderung und können die Einkommensgrenze anheben. Die maximale Prämie ergibt sich nur, wenn zusätzlich die Einkommensstufe und die Antriebsart passen.
Frage: Kann ich die Förderung verlieren, wenn ich umziehe oder den Halter wechsle?
Antwort: Entscheidend ist die Mindesthaltedauer und die Einhaltung der Förderbedingungen. Ein Halterwechsel innerhalb der Haltedauer kann zu Rückforderungen führen. Bei Änderungen sollte man vorab prüfen, ob die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.
Frage: Was muss ich beim PHEV vor der Bestellung prüfen?
Antwort: Prüfen Sie, ob das konkrete Modell die technischen Anforderungen erfüllt, insbesondere elektrische Reichweite oder CO2 Wert. Zusätzlich sollten Sie klären, wie und wo Sie laden können, damit der PHEV wirklich überwiegend elektrisch genutzt wird.
Frage: Wie hilft mir Automobile Müller konkret beim Thema Förderung?
Antwort: Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Wunschmodell voraussichtlich förderfähig ist, erklären die Voraussetzungen verständlich und unterstützen beim Zusammenstellen der Unterlagen. Für die Antragstellung selbst ist das offizielle Antragsportal* maßgeblich.

* Das Online-Portal wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet, wo dann die Anträge digital gestellt werden können.

Förderrechner (BEV / PHEV / REEV)

Unverbindliche Berechnung. Maßgeblich sind Förderrichtlinie, Förderportal* und Fahrzeugdaten.

Angaben

Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Antriebsart.

Jahreswert (zu versteuerndes Haushaltseinkommen).

Für die Einkommensgrenze und den Bonus werden max. 2 Kinder berücksichtigt.

Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung.

Bitte Angaben eingeben

Danach „Förderung berechnen“ auswählen.


* Nach Angaben des BMUKN wird das Online-Portal voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet.

CUPRA Fahrzeug
CUPRA Formentor VZ
ab 436 ,-
Privatleasing zzgl. Überführung
Abb. ähnlich | Neuwagen | Ausstattung: CUPRA Dinamica
Ohne Leasing-Sonderzahlung

CUPRA Formentor VZ 1.5 e-HYBRID 200 kW (272 PS) 6-Gang-DSG: WLTP Energieverbrauch gewichtet kombiniert: 13,6 kWh/100 km und 1,6 l/100 km; WLTP CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 37 g/km; CO₂-Klassen: bei entladener Batterie D, gewichtet kombiniert B; WLTP Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 5,6 l/100 km; WLTP Elektrische Reichweite (EAER): 117 km; Systemleistung: 200 kW (272 PS); Kraftstoff: Benzin / Energieträger: Strom

CUPRA Fahrzeug
CUPRA Leon Sportstourer VZ
ab 420 ,-
Privatleasing zzgl. Überführung
Abb. ähnlich | Neuwagen | Ausstattung: CUPRA Dinamica
Ohne Leasing-Sonderzahlung

CUPRA Leon Sportstourer VZ 1.5 e-HYBRID 200 kW (272 PS) 6-Gang-DSG: WLTP Energieverbrauch gewichtet kombiniert: 13,6 kWh/100 km und 1,5 l/100 km; WLTP CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 34 g/km; CO₂-Klassen: bei entladener Batterie D, gewichtet kombiniert B; WLTP Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 5,4 l/100 km; WLTP Elektrische Reichweite (EAER): 122 km; Systemleistung: 200 kW (272 PS); Kraftstoff: Benzin / Energieträger: Strom

CUPRA Fahrzeug
CUPRA Terramar VZ
ab 509 ,-
Privatleasing zzgl. Überführung
Abb. ähnlich | Neuwagen | Ausstattung: Dinamica "Black Soul"
Ohne Leasing-Sonderzahlung

CUPRA Terramar VZ 1.5 e-HYBRID 200 kW (272 PS) 6-Gang-DSG: WLTP Energieverbrauch gewichtet kombiniert: 13,8 kWh/100 km und 1,6 l/100 km; WLTP CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 37 g/km; CO₂-Klassen: bei entladener Batterie D, gewichtet kombiniert B; WLTP Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 5,7 l/100 km; WLTP Elektrische Reichweite (EAER): 117 km; Systemleistung: 200 kW (272 PS); Kraftstoff: Benzin / Energieträger: Strom

E-Mobility CUPRA Formentor

Reichweiten-Rechner für Elektrofahrzeuge

Schätzt eine praxisnahe Reichweite anhand von Akkukapazität, Verbrauch und Einflussfaktoren.

Hinweis zur Reichweiten-Schätzung

Dieser Reichweiten-Rechner liefert eine Orientierung für die zu erwartende Reichweite Ihres Elektrofahrzeugs. Die Berechnung basiert auf Ihren Eingaben (z. B. Akkukapazität, Start-SoC, Reserve und Basisverbrauch) und berücksichtigt typische Einflussfaktoren wie Temperatur, Fahrtempo, Wetter/Wind, Beladung, Strecken- und Höhenprofil.

Bitte beachten Sie: Das Ergebnis ist eine Schätzung und kann je nach Fahrzeugmodell, Reifen, Fahrstil, Verkehr, Batterietemperatur, Nutzung von Heizung/Klima sowie weiteren Bedingungen abweichen. Maßgeblich für die tatsächliche Reichweite sind die Angaben im Fahrzeug sowie die realen Fahrbedingungen.

Wir empfehlen, insbesondere bei längeren Fahrten eine Sicherheitsreserve einzuplanen und Ladeoptionen entlang der Route zu prüfen. Gern unterstützen wir Sie bei der fahrzeugspezifischen Beratung.

Schätzwerte

Eingaben

Orientierung: viele aktuelle Modelle liegen häufig im Bereich 60–85 kWh.

Typischer Start nach AC-Laden über Nacht: 70–90%.

Empfohlen: 5–15%.

Praxisnaher Mischwert (anstatt WLTP).

Kälte erhöht Verbrauch (Heizung & Batterie-Temperierung).

Auf Autobahn wirken 120–130 km/h deutlich stärker als 100–110 km/h.

Einfacher Profil-Einfluss.

+ bergauf, − bergab.

Wind/Starkregen erhöhen den Luftwiderstand.

Beeinflusst Defaults (Zurücksetzen) und die Schätzung (z. B. Reifen/Heizung/AC).

Gewicht/Aerodynamik erhöhen Verbrauch.



Umfrage zur Elektromobilität

Ihre Meinung ist uns wichtig - Umfrage zur Elektromobilität! Wir möchten gern mehr über Ihre Meinung und Erfahrungen mit Elektroautos erfahren. Egal ob Sie bereits ein Elektroauto besitzen, es getestet haben oder einfach nur neugierig sind – Ihre Erfahrungen und Ansichten helfen uns, die Zukunft der Mobilität aktiv mitzugestalten. Teilen Sie uns mit, was Sie über Elektroautos denken und was Sie von uns als Autohaus Automobile Müller erwarten. Durch Ihre anonyme Teilnahme an dieser Umfrage tragen Sie nicht nur zur Verbesserung unserer Dienstleistungen bei, sondern können auch wertvolle Einblicke in die Elektromobilität gewinnen. Wir bitten Sie, mindestens 20 Fragen zu beantworten, um sicherzustellen, dass wir umfassende und nützliche Daten aus Ihren Meinungen sammeln können. Die Ergebnisse unserer Umfrage sind natürlich öffentlich einsehbar. Je mehr Teilnehmer sich an der Umfrage beteiligen, desto aussagekräftiger und interessanter werden die Ergebnisse, welche allen Teilnehmern und Interessierten wertvolle Einblicke in die Entwicklungen und Trends im Bereich Elektromobilität bieten. Eine Zwischenbilanz unserer Umfrage zur Elektromobilität finden Sie hier. Jetzt an der Umfrage teilnehmen...)

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Informationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.

Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

Abbildung/en ähnlich. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass bei allen Angaben zum Fahrzeug Irrtümer, Zwischenverkauf und Änderungen vorbehalten sind!

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